MItglied werden in der RWGN
Ordentliches Mitglied können werden:
- Ärzte, die im Besitz der Anerkennung als Arzt für Nuklearmedizin durch die Ärztekammer sind,
- diplomierte Naturwissenschaftler und Diplomingenieure, die im Bereich der Nuklearmedizin tätig sind,
- Ärzte, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung zur Aufnahme in die RWGN seit mindestens 1 Jahr unter Leitung eines zur nuklearmedizinischen Weiterbildung ermächtigten Arztes in der Weiterbildung zum Arzt für Nuklearmedizin befinden.
- Personen, die sich besondere Verdienste um die Nuklearmedizin erworben haben.
Korporatives Mitglied können wissenschaftliche Gesellschaften und Firmen werden, die auf dem Fachgebiet oder auf Grenzgebieten tätig sind.
Beitrag, Antrag und SEPA-Mandat
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 20 Euro im Jahr.
Hier findet sich der Mitgliedsantrag.
Und hier das Lastschriftenmandat dazu.
(alternativ bitte jährlicher Dauerauftrag im 1. Quartal des Jahres)
Mitglieder-Bereich
Hie wird ein Login-Bereich für unsere Mitglieder entwickelt.