MItglied werden in der RWGN

Ordentliches Mitglied können werden:

  1. Ärzte, die im Besitz der Anerkennung als Arzt für Nuklearmedizin durch die Ärztekammer sind,
  2. diplomierte Naturwissenschaftler und Diplomingenieure, die im Bereich der Nuklearmedizin tätig sind,
  3. Ärzte, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung zur Aufnahme in die RWGN seit mindestens 1 Jahr unter Leitung eines zur nuklearmedizinischen Weiterbildung ermächtigten Arztes in der Weiterbildung zum Arzt für Nuklearmedizin befinden.
  4. Personen, die sich besondere Verdienste um die Nuklearmedizin erworben haben.


Korporatives Mitglied können wissenschaftliche Gesellschaften und Firmen werden, die auf dem Fachgebiet oder auf Grenzgebieten tätig sind.

Beitrag, Antrag und SEPA-Mandat

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 20 Euro im Jahr.

Hier findet sich der Mitgliedsantrag.

Und hier das Lastschriftenmandat dazu.
(alternativ bitte jährlicher Dauerauftrag im 1. Quartal des Jahres)

Mitglieder-Bereich

Hie wird ein Login-Bereich für unsere Mitglieder entwickelt.